
Kosten
Über die Behandlungskosten wird eine Rechnung erstellt.
Die Abrechnung erfolgt nach der Leistungsübersicht des GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker).
Der Rechnungsbetrag muss unabhängig von einer evtl. Kostenübernahme der Krankenkassen überwiesen werden.
Für eine Stunde müssen Sie mit 90,- bis 120,- € rechnen. Entsprechend dem Aufwand für Untersuchungen und Material kann der Betrag variieren.
Eine Beratung am Telefon wird ebenfalls nach Zeitaufwand abgerechnet.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in Deutschland die Kosten der Heilpraktiker leider nicht.
Private Krankenversicherungen und private Krankenzusatzversicherungen erstatten die Behandlungskosten entsprechend der vereinbarten Tarife.
Sie müssen damit rechnen, dass Ihre Versicherung nur einen Teil der Kosten übernimmt.
Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass Sie Termine nur in dringenden Fällen verschieben oder absagen. Vereinbarte Termine die ohne Absage nicht wahrgenommen werden, stelle ich mit 50% der üblichen Gebühren in Rechnung. Der Eingang der Absage wird bis zu 24 Stunden vor dem Termin berücksichtigt, die Nachricht auf dem Anrufbeantworter gilt ebenfalls.